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Der Art. 78 des BayEUG besagt:
Schulberatung
- Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die
Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der
Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des
Einzelnen zu helfen.
- Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte
und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.
- Die Aufgaben, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, werden von
staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen.
- Das zuständige Staatsministerium erlässt Richtlinien für die Schulberatung und
regelt deren Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und anderen
Beratungsdiensten.
In Dasing ist das ...
- bei Fragen zur Schullaufbahn
- bei Fragen der beruflichen Orientierung
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- bei Verhaltensproblemen
- bei schulischen Krisensituationen
Frau Irmgard Zwerenz
telefonische Beratung und Terminabsprache:
Tel.: 08205 / 95 99 016
Donnerstag, 10.10 - 10.55 Uhr
(sprich: die 3. Stunde) |

Frau Zwerenz (links) im Gespräch
mit Frau Aichmüller, unserer Berufsberaterin
Wie nimmt die Schulberatung konkret ihre Aufgaben wahr ?

Wer kann die Schulberatung in Anspruch nehmen ?

Welche Bereiche deckt die Schulberatung ab ?

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